Sicherheit

In Erfüllung meiner gesetzlichen Pflichten erkläre ich als Hersteller die Konformität meiner Waren mit den einschlägigen Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft.

Die grundlegende gesetzliche Anforderung für die Sicherheit von Spielzeug auf dem Gebiet Polens ist die VERORDNUNG DES MINISTERS FÜR ENTWICKLUNG UND FINANZEN vom 20. Oktober 2016. über die Anforderungen an Spielzeug. Diese Verordnung setzt in ihrem Anwendungsbereich die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 um. zur Sicherheit von Spielzeug.

Als Hersteller ergreife ich die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess und seine Überwachung gewährleisten, dass die hergestellten Spielzeuge der technischen Dokumentation und den für sie geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprechen.

Normen

  • Teil 1- Mechanische und physikalische Eigenschaften PN-EN 71-1+A1:2018-08
  • Teil 2- Entflammbarkeit EN 71-2+A1:2014-06
  • Teil 3- Migration von spezifizierten Elementen PN-EN 71-3+A3:2018-09

CE-Kennzeichnung

Die vorgeschriebene Kennzeichnung, die die eindeutige Kennung des Spielzeugs, den Namen und die Anschrift des Herstellers, Warnhinweise und die CE-Kennzeichnung umfasst, ist auf den Produkten oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung anzubringen. Ein Produkt, das den Sicherheitsanforderungen entspricht, wird mit dieser Kennzeichnung versehen, so dass der Benutzer weiß, dass es sicher ist und korrekt in Verkehr gebracht wurde.

Konformitätserklärung

Als Hersteller stelle ich für jedes Spielzeugmodell eine schriftliche EG-Konformitätserklärung aus. Die Erklärung enthält die eindeutige Kennung des Spielzeugs, den Namen und die Anschrift des Herstellers, ein Farbfoto, anhand dessen das Spielzeug identifiziert werden kann, sowie Verweise auf die einschlägigen angewandten harmonisierten Normen oder die Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird.